Dein Start-Up wächst und du hast deine passende zukünftige Mitarbeiterin oder deine Mitarbeiter gefunden – aber was ist nun alles zu tun?

1. Vordienstzeiten und Einstufung in den Kollektivvertrag:


Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Einstufung in den anzuwendenden Kollektivvertrag notwendig. Speziell im Hinblick auf die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping ist es wichtig, deinen neuen Mitarbeiter oder deine neue Mitarbeiterin von Anfang an korrekt einzustufen.

Du musst bei der Einstellung nachweislich (am Besten schriftlich) nach seinen Vordienstzeiten fragen (Nachweis durch Dienstzeugnisse, Lehrabschlusszeugnis oder auch Versicherungsdatenauszug). Die Einstufung muss im Dienstvertrag (oder Dienstzettel) ersichtlich sein.


2. Dienstvertrag

Noch vor Dienstantritt deines neuen Teammitgliedes solltest du den Arbeitsvertrag aufsetzen der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben wird.



Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz, Kollektivvertrag (oder Betriebsvereinbarung) nicht zwingend festgelegt sind. Vereinbart wird u.a. die Probezeit, die Kündigunsfrist und -termine oder auch eine etwaige Befristung.


3. Anmeldung zur Sozialversicherung

Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss ausnahmslos vor Arbeitsantritt erfolgen. Dazu muss online eine Beitragskontonummer bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden.

4. Abgabenkontonummer beantragen

Ebenfalls zu beantragen ist eine Abgabenkontonummer für die Entrichtung der Kommunalsteuer. In Wien ist zusätzlich auch die Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) abzuführen. Die notwendigen Abgabenkontonummern erhältst du direkt der zuständigen Gemeinde bzw. dem zuständigen Magistrat.

5. Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse)

Die BV-Kasse veranlagt und verwaltet die Beiträge der „Abfertigung Neu“. Arbeitgeber müssen eine BV-Kasse auswählen und ihr beitreten. Hier findest du eine Liste der BV-Kassen: 

 

6. Fälligkeit der Lohnabgaben

Die Lohnabgaben muss der Arbeitgeber bis spätestens 15. des Folgemonats leisten:

  • Sozialversicherung

    Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge, Beitrag Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Beiträge)
  • Finanzamt

    Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
  • Gemeinde
    Kommunalsteuer (KommSt) U-Bahnsteuer/Dienstgeberabgabe der Stadt Wien

 

7. Lohn- bzw. Gehaltsüberweisung an deinen Arbeitnehmer/deine Arbeitnehmerin

Die Überweisung des Nettobetrages ist jeweils am Monatsletzten fällig


8. Aufzeichnungspflichten

Es gibt auch zahlreiche Aufzeichnungsverflichtungen für dich: das sind u.a. die Arbeitszeitaufzeichnungen (Beginn und Ende der Arbeitszeit und Ruhepausen), Urlaubsanspruch, Krankenstände, Arbeitsunfälle, Reisekosten, …)


9. Förderungen:

Nutze auch mögliche Förderungen für deine erste Mitarbeiterin bzw. deinen ersten Mitarbeiter. Hier gibt es u.A.:

  • EU-Förderung für den ersten Mitarbeiter / AMS
  • Wirtschaftskammer: NeuFÖG (Neugründerförderung)
  • Austria Wirtschaftsservice – AWS
Tipp

Kontaktiere mich direkt – und ich unterstütze dich mit Vorlagen und vielen Tipps für deine erste Mitarbeiterin bzw. deinen ersten Mitarbeiter.

Mein Team und ich unterstützen dich nicht nur bei der Erstellung deines ersten Arbeitsvertrages und bei der Anmeldung zum ÖGK, sondern Unterstützen dich auch bei der Suche nach der geeigneten Förderung.