Für das Kalenderjahr 2023 ist es noch möglich, Mitarbeiter eine zusätzliche Bonuszahlung oder Zulage zu gewähren.

Was ist die Abgabenfreie Teuerungsprämie ?

Die Teuerungsprämie wurde 2022 eingeführt und gilt für die Kalenderjahre 2022 und 2023, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken, die viele Menschen in Österreich belasten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzliche Zulagen und Bonuszahlungen zu gewähren, um die finanzielle Belastung durch die Teuerung zu mildern.

Damit die Teuerungsprämie abgabenfrei bleibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer ist, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen bis zu einer jährlichen Obergrenze von € 3.000,00 pro Arbeitnehmer abgabenfrei sind.

Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Lohnabgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ) oder Kommunalsteuer auf diese Beträge entrichten müssen.

Werden im Kalenderjahren 2023 sowohl eine Gewinnbteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 35 als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000,00 pro Jahr nicht übersteigen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Abgabenfreie Teuerungsprämie?

Die Teuerungsprämie wurde 2022 eingeführt und gilt für die Kalenderjahre 2022 und 2023, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken, die viele Menschen in Österreich belasten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzliche Zulagen und Bonuszahlungen zu gewähren, um die finanzielle Belastung durch die Teuerung zu mildern.

Zusätzlichkeit:

Die Bonuszahlungen müssen als zusätzliche Vergütung zur regulären Entlohnung gewährt werden. Das bedeutet, dass sie nicht die bereits vereinbarte Vergütung oder Lohnbestandteile ersetzen dürfen.

Jahresgrenze:

Die abgabenfreie Teuerungsprämie ist auf € 3.000,00 pro Jahr und Arbeitnehmer begrenzt.

bis 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei und zusätzlich
bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 7 erfolgt.

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Nachweis:

Arbeitgeber sollten sorgfältige Aufzeichnungen über die gewährten Bonuszahlungen führen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie kann man von der Abgabenfreie Teuerungsprämie profitieren?

Es ist möglich allen Arbeitnehmern (Voll- und Teilzeitbeschäftigte) mit dem beschlossenen Entlastungspaket eine zusätzliche Zahlung zu gewähren, das heißt auch geringfügig Beschäftigte oder der karenzierte Mitarbeiter kann die abgabenfreie Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Die Höhe der Leistung muss nicht aliquotiert werden und kann bis zu vollen Höhe gewährt werden.

FAZIT

Die abgabenfreie Teuerungsprämie in Österreich für die Jahre 2022 und 2023 bietet eine willkommene finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer und Anreize für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern zusätzliche Vergütungen zu gewähren. Es ist wichtig, die Voraussetzungen und Obergrenzen zu beachten, um die steuerlichen Vorteile dieser Maßnahme voll auszuschöpfen.