Arbeitnehmerveranlagung

Arbeitnehmerveranlagung

JAHRESAUSGLEICH / ARBEITNEHMER:INNEN-VERANLAGUNG

Der Jahresausgleich oder die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen. Sie dient dazu, zu viel bezahlte Einkommensteuer vom Staat zurückzuerhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich beim Jahresausgleich sogar eine „Negativsteuer“ auszahlen lassen, vorausgesetzt, es lag während des Jahres zumindest zeitweise ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.

Meine Prioritäten für Ihr Unternehmen:

Service für Privatpersonen

Wenn Sie sich mit Ihrem Jahresausgleich nicht selbst auseinandersetzen möchten, bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:

  • Beratung in Sachen Arbeitnehmer:innen-Veranlagung.

  • Erstellung der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung nach Ihren Angaben und mit Hilfe Ihrer Unterlagen.

  • Elektronische Übermittlung Ihrer Arbeitnehmer:innen-Veranlagung als Bote an die Abgabenbehörde.

  • Kontrolle des Bescheids und Nachreichen allfälliger Ergänzungen.

Steuerausgleich vergessen?

Kein Problem, wenn es um die letzten 5 Jahre geht. Die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung kann für bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Im Jahr 2023 ist noch Zeit, dies für 2018 nachzuholen.

Ihre Investition:

Maximal 10 % von der Rückerstattung, mindestens EUR 75,00 inkl. 20 % USt.




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    Gleich hier ihren Termin mit uns vereinbaren.
    Gerne per Telefon oder per E-Mail:




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