Arbeitnehmerveranlagung
Arbeitnehmerveranlagung
JAHRESAUSGLEICH / ARBEITNEHMER:INNEN-VERANLAGUNG
Der Jahresausgleich oder die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen. Sie dient dazu, zu viel bezahlte Einkommensteuer vom Staat zurückzuerhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich beim Jahresausgleich sogar eine „Negativsteuer“ auszahlen lassen, vorausgesetzt, es lag während des Jahres zumindest zeitweise ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.
Meine Prioritäten für Ihr Unternehmen:
Service für Privatpersonen
Wenn Sie sich mit Ihrem Jahresausgleich nicht selbst auseinandersetzen möchten, bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:
Steuerausgleich vergessen?
Kein Problem, wenn es um die letzten 5 Jahre geht. Die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung kann für bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Im Jahr 2023 ist noch Zeit, dies für 2018 nachzuholen.
Ihre Investition:
Maximal 10 % von der Rückerstattung, mindestens EUR 75,00 inkl. 20 % USt.