Dienstfahrrad und Bezugsumwandlung in Österreich:
Alles, was Sie wissen müssen

In einer Zeit, in der Umweltschutz und Nachhaltigkeit immer wichtiger werden, bietet die österreichische Gesetzgebung den Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder, sogenannte „Jobräder“ zur Verfügung zu stellen.

Diese Initiative ermöglicht es den Arbeitgebern, Fahrräder entweder kostenfrei oder gegen eine Kostenbeteiligung an die Mitarbeiter zu überlassen.

Dienstfahrräder und Eigentumsverhältnisse

Bei der Bereitstellung von Dienstfahrrädern stehen Unternehmen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Kauf durch den Arbeitgeber:

    In dieser Variante erwirbt der Arbeitgeber das Fahrrad und wird rechtlicher Eigentümer. Diese Methode ermöglicht es dem Arbeitgeber, das Fahrrad seinen Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Bikeleasing:
    Hier bleibt das rechtliche Eigentum an einem Fahrrad bei einer zwischengeschalteten Leasinggesellschaft, während der Arbeitgeber als Leasingnehmer fungiert. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, die Fahrräder zu leasen und sie seinen Mitarbeitern zur Nutzung anzubieten.
Kostenübernahme für das Dienstfahrrad

Die Frage der Kostenübernahme für das Dienstfahrrad ist ein wichtiger Aspekt:

  • Finanzierung durch den Arbeitgeber:

    Ein Unternehmen kann die gesamten Anschaffungskosten für die Fahrräder übernehmen. In diesem Fall erhalten die Mitarbeiter das Dienstfahrrad kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers:

    Alternativ kann der Arbeitnehmer sich an den Kosten beteiligen. Dies kann entweder in Form einer Bezugsumwandlung oder als monatliche Nutzungsgebühr erfolgen.
Bezugsumwandlung im Detail

Bei der Bezugsumwandlung handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers für die Finanzierung des Fahrrads verwendet wird. Dieser Betrag wird vor der Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, was zu einer steuerlichen Ersparnis für den Arbeitnehmer führt.
Die Bezugsumwandlung ermöglicht es den Arbeitnehmern, das Dienstfahrrad in Raten abzuzahlen, ohne die vollen Kosten im Voraus tragen zu müssen. Dies erleichtert den Zugang zu hochwertigen Fahrrädern und fördert die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Arbeitgeber kauft oder least ein (Elektro-)Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emmissionswert von Null.

  • Das bisherige Entgelt des Arbeitnehmers liegt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn.

  • Eine schriftliche Dienstvertragsänderung über eine befristete oder unbefristete Reduktion des Bruttobezuges wird abgeschlossen (arbeitsrechtlich zulässige Verschlechterungsvereinbarung)

  • Das verbleibende Bruttoentgelt entspricht zumindest dem kollektivvertraglichen Lohn und gilt als Beitragsgrundlage

Fördermöglichkeiten für Elektrofahrräder

Besonders interessant ist, dass Unternehmen für die Anschaffung von Elektrofahrrädern in der Regel Förderungen in Anspruch nehmen können. Eine zentrale Voraussetzung für diese Förderungen ist, dass die E-Räder mindestens vier Jahre im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens verbleiben müssen.

Nähere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website des österreichischen Umweltministeriums: Umweltförderung.at.

Fragen und Antworten

zum Thema “JobRad” finden Sie auch auf klimaaktiv.at